VERORDNUNG


Anmeldeschluss 19.09.2025

VIII. INTERNATIONALER WETTBEWERB „MUSICA IN LANGA“, Castiglione Falletto (CN)


Verordnung


Art. 1 Der Kulturverein 4face organisiert in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Castiglione Falletto (CN) die achte Ausgabe des Internationalen Wettbewerbs „Musica in Langa“, der am 27. und 28. September 2025 in der Confraternita di Sant'Anna in der Via Cavour in Castiglione Falletto (CN) stattfinden wird. Der Wettbewerb findet PERSÖNLICH statt.


Art. 2 Ziel des Wettbewerbs ist es, die Musikkultur junger Menschen zu fördern, indem die künstlerische Entfaltung aufstrebender Talente gefördert wird und der Vergleich zwischen Musikern aus den unterschiedlichsten Ländern der Welt angeregt wird, die dem Gebiet ein außergewöhnliches kulturelles Wachstum garantieren. Darüber hinaus soll zur Verbreitung, Entwicklung und Vertiefung des Musikstudiums beigetragen werden und das Gebiet und seine Besonderheiten bekannt gemacht werden.


Art. 3 Der Wettbewerb ist in zwei Abschnitte unterteilt:

1. SOLISTEN (Klavier – Streicher – Blasinstrumente – Gitarre – Harfe – Opernsänger)

2. KAMMERMUSIK (jede Besetzung, auch 4-händiges Klavier, ausgenommen 2 Klaviere)


Art. 4 Kategorien und Programme (frei wählbar durch den Kandidaten) mit einer maximalen Dauer von:


1. SOLISTEN:

Kat. A bis 8 Jahre. Max 6 Minuten

Kat. B bis 10 Jahre. Max. 8 Minuten

Kat. C bis 12 Jahre. Max. 10 Minuten

Kat. D bis 15 Jahre. Max. 15 Minuten

Kat. Und bis 18 Jahre. Max 18 Minuten

Kat. F bis 21 Jahre. Max. 21 Minuten

Kat. G bis 25 Jahre. Zwei Prüfungen: Ausscheidungs- und Abschlussprüfung


Beseitigung:

Die Kandidaten müssen eine Etüde und ein Stück ihrer Wahl vortragen (bei Opernsängern zwei Stücke). Maximale Prüfungsdauer: 15 Minuten


Finale:

Die Kandidaten müssen ein freies Programm von maximal 20 Minuten Dauer vorführen (eine Wiederholung des in der Ausscheidungsrunde vorgeführten Programms ist nicht möglich).


2. KAMMERMUSIK:

Kat. H bis 11 Jahre. Max. 5 Minuten

Kat. I bis 15 Jahre. Max 10 Minuten

Kat. L bis 20 Jahre. Max. 15 Minuten

Kat. M bis 25 Jahre. Max. 25 Minuten

Hinweis: Für Abschnitt 2 wird die Mitgliedschaftskategorie durch das älteste Mitglied bestimmt.


Art. 5 Ein auswendiger Vortrag ist nicht erforderlich. Die Rangliste wird den Teilnehmern am Ende der Vorspiele der jeweiligen Kategorie oder der gesamten Sektion mitgeteilt. Die Teilnehmer jeder Kategorie müssen am Tag und zur festgelegten Uhrzeit für die Namensaufrufung anwesend sein. Der Vortrag erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Nachzügler können nach Ermessen der Jury zu den Prüfungen zugelassen werden. Die Teilnehmer müssen ihre eigenen Musikinstrumente mitbringen. Die Organisation stellt den Teilnehmern ein Klavier und einen Notenständer zur Verfügung.


Art. 6 Jeder Teilnehmer kann sich für mehrere Sektionen anmelden, jedoch nur für eine Kategorie jeder Sektion. Kandidaten können sich auch für höhere Kategorien als ihre eigene anmelden, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Vorbereitung dies zulässt.


Art. 7 Die Jury, deren Entscheidung endgültig, unwiderruflich und unanfechtbar ist, hat das Recht, die Vorspiele zu unterbrechen, ganz oder teilweise zu wiederholen oder eine weitere Prüfung anzuordnen und kann sich das Recht vorbehalten, keine Preise zu vergeben, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Wertung erfolgt durch Abstimmung von 1 bis 100 nach folgenden Kriterien: 75 bis 79: 5. Preis; 80 bis 84: 4. Preis; 85 bis 89: 3. Preis; 90 bis 94: 2. Preis; 95 bis 99: 1. Preis; 100/100: erster absoluter Preis (einfach und unteilbar).


Art. 8 Die Jury besteht aus renommierten Musikern. Die künstlerischen Leiter der Veranstaltung sind Prof. Anna Lisa Bio und M° Ciro Noto.


Art. 9 Die Jurymitglieder, die im Jahr vor Beginn des Wettbewerbs Lehrbeziehungen zu einem oder mehreren Teilnehmern hatten oder haben, enthalten sich der Abgabe ihrer Stimme hinsichtlich der Leistung der Teilnehmer selbst.


Art. 10 Zu Beginn des Vorspiels müssen die Teilnehmer einen Ausweis und eine Fotokopie der Stücke vorlegen, die sie vortragen werden (letztere verbleibt in den Akten und wird nicht zurückgegeben).


Art. 11 Die Teilnehmer müssen einen eigenen Pianisten als Begleitung mitbringen. Für Teilnehmer, die keinen haben, stellt die Organisation einen eigenen Pianisten zum Preis von 80,00 € zur Verfügung (für weitere Informationen schreiben Sie bitte an 4face@4face.it oder kontaktieren Sie das Sekretariat unter 3804185360 mindestens einen Monat vorher der Anmeldefrist).


Art. 12 Die Teilnehmer müssen sich an dem im Kalender angegebenen Ort und zur angegebenen Zeit einfinden, der ab der Woche nach Anmeldeschluss (nicht vor dem 22. September 2025) auf dieser Website veröffentlicht wird. Bitte rufen Sie nicht vor diesem Datum an. Im Notfall senden Sie bitte eine E-Mail an 4face@4face.it


Art. 13 Auszeichnungen und Sonderpreise

Am Ende aller Aufführungen wird die Kommission den Gesamtsieger der 8. Ausgabe des Wettbewerbs küren. Die Auswahl erfolgt nach eigenem Ermessen aus allen Teilnehmern aller Sektionen und Kategorien.


Der Gewinner erhält:

- Stipendium in Höhe von 1000,00 €

- drei Konzerte

- Diplom des Gesamtsiegers der VIII. Ausgabe des Internationalen Wettbewerbs „Musica in Langa“


An den Zweitplatzierten (mit den gleichen Methoden ermittelt):

- Stipendium in Höhe von 500,00 €

- Ehrenurkunde für den zweiten Platz bei der VIII. Ausgabe des Internationalen Wettbewerbs „Musica in Langa“


An den Drittplatzierten (mit den gleichen Methoden ermittelt):

- Stipendium in Höhe von 200 €

- Dritter Platz mit Ehrendiplom bei der VIII. Ausgabe des Internationalen Wettbewerbs „Musica in Langa“


Für alle Kategorien: Verdiensturkunde und Medaille (1. Gesamtrang), Verdiensturkunde und Medaille (1. Platz), Verdiensturkunde (vom 2. bis zum 5. Platz)

Der Lehrer, der die meisten Schüler unter den Gewinnern präsentiert hat (Summe der Punktzahlen vom ersten bis zum vierten Preis): Das Recht, an der Kommission der neunten Ausgabe des Wettbewerbs (2026) teilzunehmen. Alle zusätzlichen Preise werden auf der Website veröffentlicht. www.musicainlanga.it


Art. 14 Teilnahmegebühren (Mitgliedsausweis und Unkostenbeitrag)

Solisten:

Kat. ABC: 50,00 €

Kat. DEF: 60,00 €

Kat. G: 80,00 €

Kammermusik und Klavier zu vier Händen:

Kat.: HIL: 45,00 € pro Mitglied

Kat. M: 55,00 € pro Mitglied


Art. 15 Registrierungsmodalitäten:

Die Anmeldung muss online unter folgender Adresse erfolgen: www.musicainlanga.it/iscrizioneconcorso

Die Zahlung der Teilnahmegebühren kann per Banküberweisung auf das Girokonto der Associazione 4face - IBAN-Code IT41V 07601 01000 001029930888 (Grund: NAME, NACHNAME & KATEGORIE) erfolgen. Die Anmeldefrist für den Wettbewerb ist 19.09.2025Der Verband behält sich das Recht vor, den gesamten Wettbewerb oder einzelne Kategorien abzusagen, wenn er die Teilnehmerzahl für unzureichend hält. In diesem Fall werden die Anmeldegebühren zurückerstattet.


Art. 16 Reise- und Unterkunftskosten gehen zu Lasten der Teilnehmer. Der Verein 4FACE haftet nicht für Unfälle, die während der Reise und während der gesamten Dauer des Wettbewerbs Personen und/oder Sachen zustoßen.


Art. 17 Für Audio-/Videoaufnahmen wird keine Entschädigung verlangt. Die Teilnehmer (bei Minderjährigen deren Eltern) erteilen mit ihrer Anmeldung zum Wettbewerb ihre volle Zustimmung zur Veröffentlichung der Aufnahmen auf Kanälen, Websites oder anderen Massenmedien nach Ermessen der 4face Association. Die Teilnehmer dürfen ihre eigene Performance nur dann aufzeichnen, wenn sie vor dem Wettbewerb eine Genehmigung beim Sekretariat einholen.


Art. 18 Die Anmeldung zum Wettbewerb setzt die vollständige und bedingungslose Annahme dieser Ankündigung sowie aller während des Wettbewerbs vom Organisationsorgan vorgenommenen Änderungen zur Verbesserung der Veranstaltung voraus.


Art. 19 Gemäß der geltenden Gesetzgebung zum „Schutz personenbezogener Daten“ informiert die 4face Association, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten ausschließlich zum Versenden von Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gespeichert und verwendet werden und dass der Inhaber der Daten das Recht hat, seine Daten einzusehen, zu aktualisieren, zu löschen und zu berichtigen oder sich ihrer Verwendung zu widersetzen.


Art. 20 Die Präsenztests werden unter vollständiger Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften durchgeführt. Im Streitfall ist ausschließlich die in italienischer Sprache verfasste Regelung gültig.